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mobbingswiss.ch

Strafrechtliche Aspekte
Durch Mobbing-Handlungen können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein. Mögliche Straftatbestände sind z.B. die einfache Körperverletzung, unter die der Psychoterror fallen kann, Ehrverletzungen, sexuelle Belästigungen usw.

Zivilrechtliche Aspekte
Ein wichtiger Grundsatz des Arbeitsrechts verpflichtet den Arbeitgeber, auf die Persönlichkeit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und diese zu schützen, dazu zählt die Achtung vor der Person des Arbeitnehmers in seelischer, geistiger und körperlicher Hinsicht.
Ein Arbeitgeber, der Mobbing nicht verhindert, verletzt seine Fürsorgepflicht. Er muss seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch geeignete Massnahmen in seinem Betrieb schützen und für ein Betriebsklima sorgen, das Mobbing nicht toleriert.

"Gemobbt zu werden, ist keine Schande und nicht die Schuld der Opfer. Die Rechtswidrigkeit und damit auch die Verantwortung liegt bei den Tätern".

- "Rechtsfragen um das Mobbing" von Bernhard Hodler (PDF, 61 KB)