| Strafrechtliche
Aspekte
Durch Mobbing-Handlungen
können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein. Mögliche
Straftatbestände sind z.B. die einfache Körperverletzung,
unter die der Psychoterror fallen kann, Ehrverletzungen, sexuelle Belästigungen
usw.
Zivilrechtliche Aspekte
Ein wichtiger Grundsatz des Arbeitsrechts verpflichtet den
Arbeitgeber, auf die Persönlichkeit seiner Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und diese zu schützen, dazu
zählt die Achtung vor der Person des Arbeitnehmers in seelischer,
geistiger und körperlicher Hinsicht.
Ein Arbeitgeber, der Mobbing nicht verhindert, verletzt seine Fürsorgepflicht.
Er muss seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch geeignete Massnahmen
in seinem Betrieb schützen und für ein Betriebsklima sorgen,
das Mobbing nicht toleriert.
"Gemobbt zu werden, ist keine Schande
und nicht die Schuld der Opfer. Die Rechtswidrigkeit und damit auch
die Verantwortung liegt bei den Tätern".
- "Rechtsfragen
um das Mobbing" von Bernhard Hodler (PDF, 61 KB)
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